Juristin Kaufhold unterstützte Enteignungsbericht für Berlin
Ann-Katrin Kaufhold, von der SPD als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht nominiert, war Mitglied einer Expertenkommission, die 2023 Empfehlungen zur Umsetzung der Berliner Enteignungsabstimmung von 2021 erarbeitete. Dabei war sie Mitautorin eines Berichts, der eine Verstaatlichung von Wohnraum ausdrücklich befürwortete – unter anderem unter Berufung auf Klimaschutzgründe.
SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold hält Enteignungen für rechtens
Die Volksabstimmung betraf rund 200.000 Wohnungen in Berlin, deren Enteignung von einer Mehrheit der Wählerschaft gefordert wurde. Die Kommission, in der Kaufhold saß, legte einen Abschlussbericht vor, der Klimaziele als übergeordneten Gemeinwohlaspekt bezeichnete – ein Signal für rechtliche Eingriffsmöglichkeiten des Staates.
Neuer Gesetzesentwurf mit Klimaklauseln und Zwangsenteignung
Im Anschluss an die Kommission präsentierte die Berliner Landesregierung – eine Koalition aus CDU und SPD – einen Gesetzesentwurf, der die Enteignung von Immobilienunternehmen erlaubt, wenn diese etwa nicht genug zur Einhaltung von Klimavorgaben beitragen. Neben Rechtsverstößen wird damit auch mangelhafte Klimakompatibilität zur möglichen Enteignungsgrundlage erklärt.
Der Bericht, an dem Kaufhold mitarbeitete, unterstrich die Notwendigkeit einer „gemeinwohlorientierten Wohnraumpolitik“, in der der Klimaschutz als tragendes Argument für staatliches Eingreifen ins Eigentum dient. Auch die SPD-Kandidatin selbst betont regelmäßig die Notwendigkeit politischer Einflussnahme in ökonomische Prozesse.
Finanzmärkte und Klimapolitik als staatliche Lenkungsaufgabe
Bereits 2022 sprach Kaufhold in einem Vortrag zur „Green Finance“ über die Rolle von Investitionen im Klimaschutz. Sie stellte dabei die These auf, dass der Staat über Kreditvergabe und Kapitallenkung direkte Wirkung auf Marktverhalten nehmen müsse, um erneuerbare Energien gezielt zu fördern.
In einer Publikation der Ludwig-Maximilians-Universität wurde sie mit dem Satz zitiert: „Der grundlegende gesellschaftliche Wandel muss parlamentarisch angestoßen werden.“ Ferner sprach sie sich für Maßnahmen aus, die private Investoren zu Beiträgen in die globale Klimafinanzierung bewegen sollen.
Neue Favoritin nach Brosius-Gersdorf-Desaster
Nachdem Frauke Brosius-Gersdorf, die erste SPD-Kandidatin für das Amt der Verfassungsrichterin, nach Kritik am Umgang mit dem Grundgesetz im Zusammenhang mit einem möglichen AfD-Verbot umstritten wurde, galt Kaufhold als unverfängliche Alternative – trotz ihrer eigenen klimapolitisch aktiven Vergangenheit.
Sie wurde daher in der Union als geeignete Ersatzlösung für die Besetzung der Vizepräsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts gehandelt. Doch ihre Mitarbeit an der Enteignungskommission und die Nähe zu marktregulatorischen Ideen lösen auch in juristischen Kreisen Debatten über ihre Eignung für das höchste Richteramt aus.
Wachsende Kritik an parteinaher Justizauswahl
Die Berufung einer Juristin, die bereits an konkreter Gesetzesgestaltung mitwirkte und dabei das Eigentumsrecht zugunsten von Klimazielen relativierte, lässt Fragen offen. Besonders der Einfluss ideologischer Agenden auf die Besetzung höchstrichterlicher Positionen gerät verstärkt in den Fokus.