Meta vor Gericht: Suchtgefahr bei Jugendlichen

Von Heinz Gerhard Schwind
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Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, sieht sich mit einer Welle von Klagen aus mehreren US-Bundesstaaten konfrontiert. Eine kalifornische Bundesrichterin hat Metas Antrag abgelehnt, diese Klagen abzuweisen. Der Vorwurf lautet, dass die Plattformen gezielt so gestaltet seien, dass sie Suchtverhalten, insbesondere bei Jugendlichen, fördern und psychische Probleme verursachen.

Psychische Auswirkungen im Fokus

Die Klagen argumentieren, dass Funktionen wie der unendliche Feed, Likes und Benachrichtigungen Nutzer, vor allem Jugendliche, in eine ständige Nutzung der Plattformen ziehen. Dies führe zu einem schädlichen Vergleich mit unrealistischen Schönheitsidealen und beeinträchtige das Selbstwertgefühl vieler junger Menschen. Die Folge seien vermehrte Fälle von Angstzuständen und Depressionen.

Reaktionen der Kläger

Die Anwälte der Kläger sehen in der Entscheidung einen „wichtigen Sieg für junge Menschen im ganzen Land“. Sie betonen, dass Social-Media-Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden müssen. Der Schutz junger Nutzer müsse verbessert und das Suchtpotenzial dieser Plattformen gesenkt werden.

Meta verteidigt sich

Meta zeigt sich unzufrieden mit der Entscheidung. Das Unternehmen betont, bereits Maßnahmen wie Zeitlimits eingeführt zu haben, um Jugendliche zu schützen. Meta sieht die Vorwürfe als unbegründet an und kündigt an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen.

Bedeutung des Urteils

Der Fall könnte Auswirkungen auf die gesamte Tech-Branche haben. Sollte Meta verlieren, könnten auch andere Plattformen gezwungen werden, ihre Mechanismen zu überdenken. Die psychische Gesundheit junger Nutzer steht dabei im Mittelpunkt der Debatte.

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