Sechs AfD-Bewerber sterben vor Kommunalwahl in NRW

Von Heinz Gerhard Schwind
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Todesfälle kurz vor dem Urnengang

Im Vorfeld der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am 14. September sind mittlerweile sechs Kandidaten der AfD verstorben. Zu den vier bereits zuvor bekannt gewordenen Fällen kamen zwei weitere Bewerber von den Reservelisten hinzu. Die Ereignisse haben direkte Auswirkungen auf die Wahlvorbereitungen in den betroffenen Wahlkreisen.

AfD-Spitze mahnt zu Zurückhaltung

In den sozialen Medien kursieren zahlreiche Spekulationen über die Häufung der Todesfälle. Der stellvertretende Landesvorsitzende Kay Gottschalk erklärte jedoch: „Es gibt derzeit keinerlei Anhaltspunkte, die auf Fremdeinwirkung hindeuten.“ Man wolle die Umstände prüfen, aber „ohne sich in Verschwörungstheorien zu verlieren“.

Auch Alice Weidel, Bundesvorsitzende der AfD, trug mit einem kurzen Beitrag auf X zur Diskussion bei, als sie die Nachricht über die verstorbenen Parteikollegen verbreitete. Der knappe Post löste umgehend zahlreiche Kommentare aus.

Polizei sieht keine Hinweise auf Fremdverschulden

Nach Angaben der Polizei sind alle Todesfälle auf natürliche Ursachen zurückzuführen. Ermittlungen wegen Fremdverschuldens wurden nicht aufgenommen.

Darüber hinaus teilte die Landeswahlleitung mit, dass Todesfälle von Bewerbern auch bei anderen Parteien vorgekommen seien. Nach offiziellen Angaben starben im laufenden Wahlkampf mindestens sechs weitere Kandidaten anderer Parteien, darunter von der Tierschutzpartei, den Freien Wählern, der FDP und einer Unabhängigen Wählergemeinschaft.

Übliche Vorfälle bei Großwahlen

Die Landeswahlleiterin Monika Wißmann erklärte, dass Todesfälle von Kandidaten bei Kommunalwahlen kein außergewöhnliches Ereignis seien. Angesichts von rund 20.000 Mandaten, die bei der Wahl in NRW vergeben werden, seien vereinzelte Todesfälle statistisch nicht ungewöhnlich.

Da die Wahlen von den Kommunen eigenständig organisiert werden, existiert zudem keine zentrale Meldepflicht. Deshalb könne die tatsächliche Zahl der verstorbenen Kandidaten erst nach Abschluss des Wahlprozesses abschließend bewertet werden.

Folgen für Wahlunterlagen

Die Todesfälle haben organisatorische Konsequenzen. Stimmzettel in den betroffenen Wahlbezirken müssen kurzfristig neu gedruckt werden. Bereits ausgestellte Briefwahlunterlagen verlieren ihre Gültigkeit, sodass betroffene Wähler erneut ihre Stimme abgeben müssen.

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