Heizkostenreform: Welche Neuerungen Mieter jetzt erwarten

Von Heinz Gerhard Schwind
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Für viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland stehen bis Ende 2026 grundlegende Änderungen bei Heizung und Abrechnung an. Ursache ist die überarbeitete Heizkostenverordnung (HKV), mit der der Gesetzgeber den Energieverbrauch transparenter machen und den sparsamen Umgang mit Wärme fördern will. Die neuen Vorgaben betreffen sowohl die eingesetzte Messtechnik als auch die Art der Information über den eigenen Verbrauch.

Pflicht zur fernablesbaren Messtechnik

Zentraler Bestandteil der Reform ist die verbindliche Einführung fernablesbarer Messgeräte. In Wohngebäuden mit zentraler Heizungs- oder Warmwasserversorgung müssen künftig sämtliche Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler ihre Daten drahtlos übermitteln können.

Damit endet die Nutzung vieler älterer Systeme. Insbesondere Verdunstungszähler sowie Geräte ohne integrierte Funktechnik dürfen nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr eingesetzt werden. Der Austausch muss spätestens bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

Welche Gebäude unter die neue Regelung fallen

Die Austauschpflicht betrifft nahezu alle Mehrparteienhäuser mit zentraler Wärme- oder Warmwasserbereitstellung. Ausgenommen sind lediglich Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten, sofern eine davon vom Eigentümer selbst genutzt wird.

Nicht betroffen sind außerdem Haushalte mit dezentralen Heizsystemen, etwa Gasetagenheizungen, bei denen jede Wohnung separat beheizt wird.

Alte Geräte erkennen – so geht es

Mieter können häufig selbst feststellen, ob ihre Messgeräte den neuen Anforderungen entsprechen. Moderne Zähler weisen meist Funkkennzeichnungen, Antennen-Symbole oder Hinweise wie „wireless“ oder „Fernablesung“ im Display auf.

Fehlen solche Angaben und werden lediglich Verbrauchswerte oder Stichtage angezeigt, handelt es sich in der Regel um ältere Technik, die im Zuge der Reform ersetzt werden muss.

Neue Informationspflichten für Vermieter

Mit der Umstellung auf digitale Messtechnik gehen erweiterte Pflichten für Vermieter einher. Nach erfolgter Umrüstung müssen Bewohner mindestens einmal pro Monat über ihren individuellen Energieverbrauch informiert werden.

Diese Verbrauchsinformationen können per Brief oder auf elektronischem Weg, etwa per E-Mail, bereitgestellt werden. Sie enthalten nicht nur aktuelle Verbrauchswerte, sondern auch Angaben zu Kosten, Energiepreisen, CO₂-Ausstoß sowie Vergleichswerte zum Vorjahreszeitraum.

Mehr Überblick über den eigenen Energieverbrauch

Die regelmäßigen Verbrauchsübersichten sollen es Mietern erleichtern, ihr Heizverhalten besser einzuordnen. Wer frühzeitig erkennt, wie hoch der eigene Energieeinsatz ausfällt, kann schneller gegensteuern und Heizkosten senken.

Nach Einschätzung von Fachleuten lassen sich allein durch diese Transparenz messbare Einsparungen erzielen – ohne technische Eingriffe oder Komforteinbußen.

Stufenweise Umsetzung bis Ende 2026

Bereits seit Ende 2021 dürfen neue Heiz- und Warmwasserzähler ausschließlich fernablesbar installiert werden. Bestehende Geräte ohne Funkfunktion genießen lediglich einen befristeten Bestandsschutz. Spätestens Ende 2026 müssen sie vollständig ersetzt sein.

Für viele Mieter bedeutet das in den kommenden Jahren zusätzliche Termine für den Geräteaustausch. Die entstehenden Kosten gelten grundsätzlich als umlagefähige Betriebskosten, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Heizkostenabrechnungen werden detaillierter

Langfristig verändert sich auch die klassische Jahresabrechnung. Durch die digitale Erfassung stehen deutlich präzisere Daten zur Verfügung, was Abrechnungen nachvollziehbarer macht. Gleichzeitig steigt der organisatorische Aufwand für Vermieter, die nun laufend Verbrauchsdaten bereitstellen müssen.

Für Mieter bringt die Reform vor allem eines: mehr Einblick in den eigenen Energieverbrauch und bessere Möglichkeiten, Heizkosten aktiv zu beeinflussen.

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