Ein beispielloser Fall in Deutschland – Staatsanwälte gehen gegen Plattform vor
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein in Deutschland bisher einzigartiges Ermittlungsverfahren eröffnet. Verantwortliche Manager des von Elon Musk geführten Netzwerks X stehen im Verdacht, aktiv die Strafverfolgung zu behindern. Offiziell lautet der Vorwurf Strafvereitelung, weil X Anfragen deutscher Behörden systematisch blockiere. Ein Sprecher der Behörde bestätigte: „Es laufen Ermittlungen gegen drei verantwortliche Personen von X.“
Blockierte Auskünfte bei Ermittlungen
In Deutschland sind Strafverfolger in Fällen von Beleidigungen, Bedrohungen oder Volksverhetzung im Netz auf die Zusammenarbeit mit den Plattformen angewiesen. Viele Nutzer agieren anonym, nur Anbieter selbst haben Zugriff auf Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Bei X jedoch bleiben die Antworten aus. Laut Miriam Margerie, Sprecherin der Zentralstelle Cybercrime NRW, habe dies bereits im Sommer 2024 begonnen: „Von da an wurden die Antworten immer seltener.“
Konkrete Folgen für Strafverfahren
Die Weigerung hat direkte Konsequenzen: In mehreren Fällen konnten mutmaßliche Täter nicht ermittelt werden. Ein Beispiel ist ein Posting mit einem Hakenkreuz, das in Deutschland strafbar ist. Obwohl X den Inhalt als illegal kennzeichnete und in Deutschland sperrte, verweigerte die Plattform die Herausgabe der Nutzerdaten. Die Göttinger Ermittler mussten das Verfahren einstellen. Ein Nutzer erstattete daraufhin Anzeige gegen X – der Vorwurf richtet sich nun gegen drei Manager mit Sitz in Irland.
Elon Musks Kurswechsel bei X
Seit der Übernahme von Twitter 2022 durch Elon Musk hat sich die Plattform grundlegend verändert. Musk inszeniert sich als Verteidiger der „absoluten Meinungsfreiheit“. Er entließ Moderationsteams und Faktenchecker und hob Sperren gegen Accounts wie Donald Trump oder europäische Rechtsextremisten auf. Kritiker sehen in der aktuellen Blockade eine weitere Eskalation dieser Linie.
Juristische Auseinandersetzungen mit deutschen Gerichten
X versucht, seine Weigerung juristisch zu untermauern. Mehrfach zog die Plattform vor Amtsgerichte, um die Rechtmäßigkeit der Auskunftsersuchen anzufechten. Dabei stützt sich X auf Paragraphen der Strafprozessordnung, die eigentlich für Beschlagnahmen gedacht sind. Erste Rückschläge gab es jedoch bereits: Ein hessisches Gericht wies einen entsprechenden Antrag ab. Parallel läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, die prüfen soll, ob die deutschen Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind.
Internationale Dimension und EU-Recht
Die Auseinandersetzung beschränkt sich nicht auf Deutschland. Auch die EU-Kommission untersucht, ob X gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Dieses Gesetz verpflichtet große Plattformen, bei Ermittlungen mitzuwirken. Sollte sich herausstellen, dass X systematisch kooperationsunwillig ist, könnten empfindliche Strafen folgen. Der Fall erinnert an die Festnahme von Telegram-Gründer Pawel Durow 2024 in Frankreich, weil er Daten nicht herausgegeben hatte. Seitdem hat Telegram seine Zusammenarbeit mit Behörden deutlich verstärkt.
Frühere Konflikte in Brasilien
Einer der nun in Deutschland beschuldigten Manager war bereits in Brasilien ins Visier geraten. Diego de Lima Gualda legte dort 2024 seinen Posten als Landeschef nieder, nachdem Gerichte X zur Löschung von Hassrede verpflichtet hatten und Musk erklärte, die Anordnungen zu ignorieren. In der Folge wurde X in Brasilien zeitweise gesperrt. Erst nachdem Musk einlenkte, wurde das Verbot aufgehoben.
Internationale Aufmerksamkeit für deutsche Ermittler
Die Göttinger Staatsanwälte haben inzwischen weltweite Aufmerksamkeit erlangt. Die US-Sendung „60 Minutes“ berichtete ausführlich über ihre Arbeit gegen Hassrede im Netz und begleitete Ermittler bei Razzien. Das sorgte in den USA für Aufsehen – dort gilt es für viele als unverständlich, dass Äußerungen wie Beleidigungen strafbar sein können. US-Vizepräsident JD Vance kritisierte damals, die Kriminalisierung von Meinungsäußerungen belaste die transatlantischen Beziehungen.
Hinter den Kulissen – Strategie von X
Recherchen zeigen, dass X seit Monaten eine internationale Kanzlei beauftragt, um systematisch gegen Auskunftsersuchen vorzugehen. Bei deutschen Amtsgerichten legt die Kanzlei umfangreiche Schriftsätze vor, in denen behauptet wird, X sei nicht auskunftspflichtig. Bislang ohne durchschlagenden Erfolg. Sollte das Verwaltungsgericht Wiesbaden jedoch zugunsten von X entscheiden, könnte das weitreichende Folgen für die Arbeit deutscher Ermittler haben.