Sammelklage gegen Booking.com gewinnt europaweit an Dynamik

Von Karin Gutmann
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Hotellerie fordert Wiedergutmachung

Die europäische Hotellerie hat eine massive Sammelklage gegen Booking.com eingereicht. Mehr als 10.000 Hotels verlangen eine Entschädigung für die durch Bestpreisklauseln verursachten Einschränkungen, die von 2004 bis 2024 galten. Das Verfahren basiert auf einem EuGH-Urteil von 2024, das diese Klauseln für rechtswidrig erklärte.

Jahrzehntelange Preisbindung als Streitpunkt

Die umstrittenen Klauseln zwangen Hotels, auf der Plattform identische oder höhere Preise anzubieten als auf ihren eigenen Websites. Mit dem Digital Markets Act wurde diese Praxis 2024 beendet. Der EuGH entschied, dass Plattformen wie Booking.com ohne solche Beschränkungen konkurrenzfähig bleiben können.

Breite Unterstützung von Verbänden

Die Klage wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert und erhält Rückhalt von über 30 Hotelverbänden. Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos erklärte: „Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.“ Auch IHA-Chef Markus Luthe lobte die große Beteiligung: „Wegen der starken Resonanz haben wir die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert.“

Gerichtsort Amsterdam und internationale Beteiligung

Verhandelt wird die Klage in Amsterdam, dem Sitz von Booking.com. Alessandro Nucara vom italienischen Verband Federalberghi betonte: „Wir müssen geschlossen auftreten, um Gerechtigkeit zu erlangen.“ Die Klage wird von nationalen Verbänden in ganz Europa, darunter auch in Deutschland, mitgetragen.

Booking.com bleibt dominanter Marktführer

Trotz der juristischen Auseinandersetzung bleibt Booking.com für Hotels ein zentraler Vertriebskanal. Studien zufolge hatte der Konzern 2023 einen Marktanteil von 71 Prozent in Europa und 72,3 Prozent in Deutschland. Gleichzeitig ist der Anteil von Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um rund acht Prozent zurückgegangen, was die Abhängigkeit der Branche unterstreicht.

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