In Brüssel haben die Außenminister der Europäischen Union eine Entscheidung getroffen, die als deutliche Verschärfung des europäischen Kurses gegenüber dem Iran gilt: Die iranischen Revolutionsgarden werden von der EU offiziell als Terrororganisation eingestuft. Der Schritt ist politisch wie rechtlich bedeutsam, weil er sich gegen einen Kernbereich des iranischen Machtapparats richtet. Aus Sicht der EU-Staaten ist die Einstufung eine Reaktion auf die gewaltsame Niederschlagung regierungskritischer Proteste und auf Berichte über schwere, systematische Menschenrechtsverletzungen.
Beschluss in Brüssel und Begründung der EU
Nach Beratungen im Kreis der Mitgliedstaaten wurde die Einordnung der Revolutionsgarden als terroristische Organisation beschlossen. Die EU-Chefdiplomatin Kaja Kallas (48) erklärte nach der Einigung wörtlich: „Wir haben den entscheidenden Schritt unternommen, die iranischen Revolutionsgarden als terroristische Organisation einzustufen.“ Als Begründung nannte sie die brutale Reaktion des iranischen Staates auf Proteste. In der Darstellung der EU ist die Einstufung nicht nur eine symbolische Maßnahme, sondern eine Konsequenz aus einer Sicherheitslage, die sich durch staatliche Gewalt im Iran weiter verschärft habe.
Die Revolutionsgarden als zentrale Stütze des Regimes
Die Revolutionsgarden gelten als Eliteeinheit, die die Macht des iranischen Systems absichert. Sie sind nicht nur militärisch präsent, sondern wirken auch in Sicherheitsstrukturen, bei der Kontrolle innerer Unruhen und in Teilen der staatlichen Ordnungspolitik mit. Genau diese Rolle macht sie aus europäischer Sicht zu einem zentralen Adressaten politischer Sanktionen. Im Zusammenhang mit den Protesten wird ihnen eine Schlüsselrolle bei Einsätzen gegen Demonstrierende zugeschrieben. Berichten zufolge wurden staatliche Maßnahmen eingesetzt, um die Verbreitung von Informationen zu unterbinden, unter anderem durch eine landesweite Abschaltung des Internets.
Zahlen zu Opfern und der Vorwurf massiver Gewalt
Zur Zahl der Toten werden unterschiedliche Werte genannt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Activists News Agency (HRANA) führt für den Zeitraum der Proteste 6.221 Tote an. Darunter sollen 5.846 Demonstranten gewesen sein, einschließlich 100 Kindern. Andere Aktivisten sprechen von deutlich höheren Opferzahlen und nennen Werte im fünfstelligen Bereich. Die EU verweist in ihrer politischen Bewertung auf diese Berichte und leitet daraus ab, dass die Gewaltanwendung nicht vereinzelt, sondern breit, systematisch und staatlich organisiert gewesen sei. In der europäischen Sichtweise ist das ein entscheidender Punkt, weil eine solche Dimension den Schritt von Kritik zu gezielten Maßnahmen gegen Institutionen des iranischen Systems begründet.
Wadephul: Vorwurf der Vertuschung und „Hinrichtungen“
Auch aus Deutschland kamen in Brüssel scharfe Worte. Der deutsche Außenminister Johann Wadephul (62, CDU) sagte vor dem Abflug wörtlich: „Das iranische Regime versucht zu vertuschen, mit welch ungeheurer Brutalität es die Januar-Proteste niedergeschlagen hat. Trotzdem kommen immer mehr Details ans Licht.“ Wadephul sprach zudem von „regelrechten Hinrichtungen von tausenden Demonstranten“. Mit dieser Formulierung machte er deutlich, dass die Bundesregierung die Vorgänge nicht als gewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen, sondern als besonders schwere staatliche Gewalt bewertet. Für die europäische Einigung war der gemeinsame politische Tenor wichtig, dass die Revolutionsgarden als Machtinstrument eine Mitverantwortung tragen.
Sanktionen gegen iranische Funktionsträger ausgeweitet
Parallel zur Terror-Einstufung wurden Sanktionen erweitert. Neu auf der Sanktionsliste steht unter anderem der iranische Innenminister Eskandar Momeni (64). Er gilt als ranghoher Verantwortlicher im Bereich Strafverfolgung und innere Sicherheit. Die EU macht ihn für „offenkundige und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen“ verantwortlich. Ebenfalls sanktioniert wurden der Generalstaatsanwalt Mohammed Mowahedi-Asad sowie der Chef der Sicherheitspolizei Seyed Madschid Feis Jafari. Insgesamt richteten sich die Maßnahmen gegen 20 weitere Personen, Unternehmen und Organisationen aus dem iranischen Umfeld. Mit solchen Listen verbindet die EU üblicherweise Konsequenzen wie Einreisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten, soweit diese im europäischen Rechtsraum greifbar sind.
Was die Einstufung politisch bedeutet
Mit der Einordnung der Revolutionsgarden als Terrororganisation setzt die EU ein Signal, dass sie die Gewalt gegen Protestbewegungen im Iran als sicherheits- und menschenrechtspolitisch relevant betrachtet. Politisch erhöht der Beschluss den Druck auf Teheran und verschärft die ohnehin angespannten Beziehungen. Zugleich richtet sich der Schritt auch nach innen, weil er EU-weit den Rahmen enger zieht, wie mit Unterstützungsstrukturen, möglichen Finanzströmen oder organisatorischen Verbindungen umzugehen ist. Für die EU ist es ein Schritt, der eine neue Stufe markiert, weil nicht nur Einzelpersonen sanktioniert werden, sondern eine zentrale staatliche Organisation direkt getroffen wird.
