EU plant Eingriffe in Fluggastrechte und Ausgleichszahlungen

Von Heinz Gerhard Schwind
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Langjährige Entschädigungsregel vor dem Umbruch

Die Deutsche und Europäische Luftfahrt steht vor einer Neugestaltung der Passagierrechte. Nach jahrelanger Stabilität in den gesetzlichen Regelungen plant die EU, die Bedingungen für Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen und -ausfällen spürbar zu verschärfen. Millionen Reisende könnten künftig leer ausgehen.

Der Vorschlag, den die Verkehrsminister der EU-Staaten im Juni 2025 beschlossen haben, enthält eine klare Linie: Entschädigungen sollen nur noch bei deutlich längeren Wartezeiten gezahlt werden – und zudem in geringerer Höhe. Die endgültige Entscheidung liegt beim Europäischen Parlament, das nach der Sommerpause abstimmen soll.

Deutlich spätere Entschädigungen als bislang

Laut dem Reformpapier ist vorgesehen, dass auf Flügen innerhalb Europas und bis zu einer Entfernung von 3.500 Kilometern erst ab einer Verspätung von vier Stunden ein Anspruch auf Ausgleich besteht. Für Langstreckenverbindungen über diese Distanzgrenze hinaus greift die Regelung sogar erst ab sechs Stunden Verspätung.

Dies würde die bisher geltenden Rechte stark abschwächen. Aktuell ist ein Anspruch bereits nach drei Stunden Verspätung gegeben. Die Reform ist damit nicht nur eine Verschiebung der zeitlichen Schwelle, sondern auch ein massiver Eingriff in die Rechte der Passagiere.

Geringere Zahlungen trotz langer Wartezeit

Doch es bleibt nicht bei der Änderung der Zeitgrenzen. Auch die Höhe der Ausgleichszahlung soll gesenkt werden. Während aktuell bei Langstrecken bis zu 600 Euro Entschädigung möglich sind, sollen künftig 500 Euro die Obergrenze bilden. Flüge unterhalb der 3.500-Kilometer-Marke sollen mit einer einheitlichen Pauschale von 300 Euro entschädigt werden – egal, ob der Flug 200 oder 3.400 Kilometer lang war.

Diese Umstellung würde vor allem Kurz- und Mittelstreckenreisende benachteiligen, da für viele Verbindungen die bisher höheren Zahlungen entfallen. Die geplante Pauschale liegt deutlich unter den aktuellen Staffelungen, die je nach Entfernung zwischen 250 und 400 Euro liegen.

Reisende verlieren häufig ihren Anspruch

Nach Schätzungen von Finanztip würden infolge der Reform 60 Prozent der Passagiere, die aktuell Anspruch auf eine Entschädigung hätten, keine oder deutlich geringere Leistungen mehr erhalten. Britta Schön, Rechtsexpertin der Plattform, warnt: „Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen.“

Darüber hinaus kritisiert Schön die geplante Entschädigungshöhe: „Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld.“

Neuer Insolvenzschutz für Verbraucher vorgesehen

Positiv hervorgehoben wird dagegen ein Element der Reform: Die Absicherung bei Airline-Insolvenzen. Künftig sollen Kundinnen und Kunden auch dann entschädigt werden, wenn eine Fluggesellschaft zahlungsunfähig wird. In der Vergangenheit war dies ein Problem, da Ticketpreise verloren gingen.

Verbraucher sollten Übergangszeit aktiv nutzen

Bis die Reform in Kraft tritt, bleiben die aktuellen Fluggastrechte bestehen. Wer im Sommer 2025 von einem verspäteten oder gestrichenen Flug betroffen ist, kann wie gewohnt eine Entschädigung verlangen.

Rechtsportale stellen kostenlose Formulare zur Verfügung. Wird der Antrag von der Fluglinie abgelehnt, besteht die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden oder einen Fluggasthelfer einzuschalten – letzterer verlangt je nach Anbieter eine Gebühr von 30 bis 50 Prozent der erstrittenen Summe. Für eine raschere Abwicklung bieten sogenannte Sofortentschädiger ihre Dienste an.

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