Sechs Monate bis zum Stichtag für fossile Heizsysteme

Von Heinz Gerhard Schwind
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Großstädte stehen vor tiefgreifenden Heizungsänderungen

Für viele Immobilienbesitzer in deutschen Ballungsräumen beginnt ein konkreter Zeitdruck. Bleibt das geltende Gebäudeenergiegesetz unverändert, dürfen ab Juli in allen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr installiert werden. Diese Vorgabe betrifft ausdrücklich Neubauten wie auch Bestandsgebäude und markiert einen entscheidenden Einschnitt in die bisherige Heizpraxis.

Die Bundesregierung hatte seit Mai Zeit, das Gesetz zu überarbeiten oder vollständig zu ersetzen. Bislang ist jedoch keine gesetzliche Änderung in Kraft getreten. Damit gelten weiterhin die bestehenden Regelungen, die einen klaren Ausstieg aus fossilen Heiztechnologien vorsehen.

Politische Pläne bleiben vage und zeitlich riskant

Zwar kündigte die Koalition aus Union und SPD an, das bestehende Gesetz durch ein sogenanntes Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll laut Beschlusslage bis Februar vorgelegt werden. Eine parlamentarische Verabschiedung wäre frühestens im Mai realistisch.

Ob diese Reform jedoch inhaltlich zu einer echten Lockerung der bisherigen Vorgaben führt, ist offen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hatte sich bereits im November öffentlich gegen eine grundlegende Abkehr von den bestehenden Regelungen ausgesprochen. Damit ist unklar, ob es sich bei der geplanten Reform um mehr als eine formale Umbenennung handelt.

Erneuerbare Heizlösungen werden faktisch verpflichtend

Sollte das Gesetz unverändert bleiben, müssen Eigentümer in Großstädten künftig auf Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme setzen. Auch hybride Lösungen sind zulässig, sofern sie den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllen. Dazu zählen Kombinationen aus Gasheizung und Solarthermie oder elektrischen Zusatzsystemen.

Die Auswahl der künftig verfügbaren Optionen hängt stark von der kommunalen Wärmeplanung ab. Viele Städte haben bereits Karten veröffentlicht, die potenzielle Standorte für Wärmenetze ausweisen. Diese Planungen haben jedoch keine rechtlich bindende Wirkung, sondern dienen lediglich als strategische Orientierung.

Kommunale Unsicherheit verschärft den Entscheidungsdruck

In der Praxis zeigt sich, dass selbst ambitionierte Kommunen mit der Umsetzung hinterherhinken. In Stuttgart etwa ist trotz gegenteiliger Ankündigungen auch Mitte 2026 noch nicht abschließend geklärt, in welchen Quartieren tatsächlich Fernwärme verfügbar sein wird. Gleichzeitig plant die Stadt, ab 2035 ausschließlich Heizsysteme mit erneuerbarer Energie zuzulassen.

Diese Diskrepanz zwischen politischen Zielvorgaben und realer Infrastruktur führt dazu, dass viele Eigentümer unter Entscheidungszwang geraten, ohne verlässliche Planungsgrundlagen zu haben.

Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen – mit Einschränkungen

Für bereits installierte Gas- und Ölheizungen gilt zunächst Bestandsschutz. Sie dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionsfähig sind. Beim regulären Austausch, der in der Regel nach 30 Jahren vorgesehen ist, greifen jedoch die neuen Vorgaben. Dann ist der Einbau einer neuen fossilen Anlage nicht mehr zulässig.

Fällt eine Heizung unerwartet aus, sind Übergangsregelungen vorgesehen. In der Praxis darf in solchen Fällen kurzfristig eine Behelfs-Gasheizung installiert werden. Diese Lösung ist jedoch zeitlich stark begrenzt: Nach fünf Jahren muss sie wieder entfernt werden. Wirtschaftlich ist dieses Vorgehen für viele Haushalte kaum sinnvoll.

Lange Übergangsfristen bleiben die Ausnahme

Nur in besonderen Konstellationen können längere Übergangsfristen gewährt werden. Bei bestimmten Etagenheizungen sind Zeiträume von bis zu 13 Jahren möglich. Diese Ausnahmen sind jedoch eng gefasst und ausdrücklich für Härtefälle gedacht.

Langfristig ist der vollständige Ausstieg aus der Gasversorgung bereits festgelegt. Ab dem Jahr 2045 soll ein umfassendes Verbot fossiler Heizsysteme gelten. Damit ist der eingeschlagene Kurs grundsätzlich nicht mehr umkehrbar, sondern lediglich in seinem zeitlichen Verlauf noch politisch gestaltbar.

Eigentümer zwischen Investitionsdruck und Planungsunsicherheit

Für private Hausbesitzer und Vermieter bedeutet die aktuelle Situation eine erhebliche Investitionsunsicherheit. Hohe Kosten für neue Heizsysteme treffen auf unklare Förderbedingungen und offene Fragen zur Infrastruktur. Gleichzeitig rückt der gesetzliche Stichtag immer näher.Ob es noch zu einer spürbaren Entschärfung der Regelungen kommt, hängt maßgeblich vom politischen Willen der kommenden Monate ab. Solange jedoch keine Gesetzesänderung beschlossen ist, gilt der bestehende Rahmen – und der Countdown läuft.

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