Bundesrat verweigert Zustimmung zum Sparpaket
Das geplante Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge für 2026 ist vorerst gescheitert. In seiner Sitzung entschied der Bundesrat, das vom Bundestag verabschiedete Gesetz nicht zu bestätigen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen
Damit ist klar: Die Reform kann nicht wie vorgesehen in Kraft treten. Im Zentrum der Kritik stehen die vorgesehenen Einsparvorgaben, die vor allem die Kliniken belasten und insgesamt zwei Milliarden Euro umfassen sollten.
Länder sprechen sich geschlossen gegen Klinikkürzungen aus
Die Kritik der Landesregierungen fiel ungewöhnlich deutlich aus. Gesundheitsministerinnen und -minister verschiedener Parteien machten gemeinsam klar, dass die geplante Ausgabenbegrenzung für Krankenhäuser nicht tragbar sei
Der baden-württembergische Minister Manfred Lucha (Grüne) erklärte, die Reform gehe „einseitig zulasten der Krankenhäuser“ und verkenne die schwierige Lage der stationären Versorgung.
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) warnte vor langfristigen Folgen. Die Pläne könnten das Krankenhauswesen dauerhaft finanziell schwächen und wichtige Versorgungsstrukturen gefährden.
Regierung versucht, vor der Abstimmung nachzujustieren
Die endgültige Entscheidung im Bundesrat wurde zunächst verschoben, um der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, eine zusätzliche Erläuterung zu ihren Reformabsichten zu formulieren. Diese Erklärung sollte noch während der Sitzung der Länderkammer offiziell protokolliert werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), appellierte eindringlich an die Länder, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Er warnte: „Sonst könnte dringend benötigte Zeit verloren gehen.
Für die Krankenkassen sei es entscheidend, zeitnah Klarheit zu erhalten, um ihre Zusatzbeiträge für 2026 zuverlässig kalkulieren zu können.
1,8 Milliarden Euro Klinikeinsparungen als Streitpunkt
Im Mittelpunkt der Kontroverse steht ein zentraler Baustein des Gesetzes: Die Klinikvergütungen sollen im Jahr 2026 nur noch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kostensteigerungen steigen dürfen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will damit 1,8 Milliarden Euro an Einsparungen erzielen und gleichzeitig verhindern, dass die Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel erneut steigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen dennoch Finanzrisiken und weisen darauf hin, dass trotz der Einsparungen Beitragserhöhungen im nächsten Jahr möglich bleiben.
Sorge vor Auswirkungen auf die medizinische Versorgung
Nach Einschätzung mehrerer Länder könnte die geplante Reform den ohnehin hohen Druck auf die Kliniklandschaft weiter erhöhen.
Viele Häuser kämpfen bereits mit erheblichen Belastungen durch Personalengpässe, steigende Energiepreise und höhere Sachkosten. Eine zusätzliche Ausgabenbremse könnte den Handlungsspielraum weiter einschränken. Insbesondere befürchten die Länder, dass regionale Krankenhäuser dadurch Leistungsangebote reduzieren müssten oder Standorte langfristig gefährdet sein könnten – mit Folgen für Patientinnen und Patienten in weniger dicht besiedelten Regionen.
