EU-Reform: Weniger Schutz für Passagiere bei Flugverspätung

Von Heinz Gerhard Schwind
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Rechte von Fluggästen auf dem Prüfstand

In Brüssel werden aktuell umfassende Neuerungen der EU-Fluggastrechteverordnung vorbereitet, die eine drastische Reduktion der bisherigen Ausgleichszahlungen nach sich ziehen würden. Die Änderungen könnten bis zu 85 % der bisher entschädigungsfähigen Fälle betreffen.

Neue Bedingungen für Entschädigungen

Die bisherige Regelung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden gestaffelte Entschädigungen bis zu 600 Euro vor. Künftig sollen laut Vorschlag der EU-Kommission nur noch Pauschalen von 300 Euro für Kurz- und Mittelstrecken sowie 500 Euro für Langstrecken gezahlt werden – und das erst ab einer Verspätung von 5 bzw. 9 Stunden.

Technische Defekte bald „außergewöhnlich“?

Einen besonders kritisierten Aspekt stellt die Neudefinition sogenannter „außergewöhnlicher Umstände“ dar. Künftig könnten Streiks, Krankmeldungen von Personal und technische Probleme darunterfallen – was bedeutet, dass keine Zahlungspflicht mehr bestünde.

Verbraucherschutzorganisationen schlagen Alarm

Der Geschäftsführer von Flightright, Dr. Jan-Frederik Arnold, erklärt: „Das, was in der Ratsarbeitsgruppe vorbereitet wird, ist nichts anderes als ein Rückbau des Verbraucherschutzes zugunsten von Airline-Interessen.“

Er warnt: „Wenn die EU-Kommission diese Vorschläge am 5. Juni tatsächlich beschließt, wird eine große Mehrheit der betroffenen Reisenden leer ausgehen.“

Nationale Regierungen im Fokus

In der Kritik stehen insbesondere Deutschland, Frankreich und Dänemark, die laut Verbraucherschützern keine klare Gegenposition einnehmen. „Wir hätten erwartet, dass gerade Deutschland sich für seine Bürgerinnen und Bürger starkmacht“, so Arnold.

Viele Experten fordern daher eine dringende Neubewertung der Reformpläne, bevor Passagierrechte in Europa dauerhaft geschwächt werden.

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