AfD offiziell als verfassungsfeindlich eingestuft

Von Karin Gutmann
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Verfassungsschutz sieht gesicherte Rechtsextremismus-Tendenz

Die Alternative für Deutschland (AfD) wird ab sofort vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr nur beobachtet, sondern offiziell als gesichert rechtsextremistische Organisation eingestuft.

Damit greift erstmals eine nationale Behörde zu einem so weitreichenden Schritt gegenüber einer im Bundestag vertretenen Partei.

Ethnische Ausgrenzung als zentraler Kritikpunkt

Im Zentrum der Begründung steht der Vorwurf, die AfD vertrete ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, das mit den Grundwerten des demokratischen Rechtsstaats nicht vereinbar sei.

Das BfV erklärte dazu:
Diese Ideologie zielt auf die Ausgrenzung bestimmter Gruppen aus dem deutschen Volk.

Besonders deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Ländern seien demnach nicht Teil der AfD-eigenen Definition von Volk und Nation.

Gesamtausrichtung statt Einzelfälle ausschlaggebend

Die Behörde betont, dass nicht nur einzelne Parteiflügel oder Landesverbände problematisch seien, sondern die Partei in ihrer Gesamtheit. Zur Bewertung herangezogen wurden unter anderem Wahlprogramme, öffentliche Auftritte, Reden von Spitzenfunktionären sowie die Verbindungen zu externen Akteuren der extremistischen Szene.

Der Verfassungsschutz formulierte:
Die extremistische Ausrichtung ist über verschiedene Ebenen hinweg strukturell fest verankert.

Beobachtung wird rechtlich ausgeweitet

Die neue Einstufung erlaubt es dem BfV, auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln gegen die Partei vorzugehen. Dazu zählen die Überwachung digitaler Kommunikation, der Einsatz technischer Mittel sowie die Anwerbung von Vertrauenspersonen.

Politisch ist dies ein deutliches Signal. Die Behörde betont aber, dass sie nicht politisch bewertet, sondern ausschließlich verfassungsrechtlich argumentiert.

Transparenz der Entscheidung bleibt begrenzt

Obwohl die Entscheidung von großer Tragweite ist, bleibt die vollständige Gutachtenlage unter Verschluss. Kritiker sehen darin ein Defizit an Transparenz. Auch Juristen äußern Zweifel an der Tragfähigkeit der Argumentation, sollten gerichtliche Überprüfungen folgen. Die AfD selbst kündigte bereits an, Rechtsmittel zu prüfen.

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