Urteil: 260 Millionen Dollar Schadensersatz
Ein Geschworenengericht in den USA hat den Pharmariesen Johnson & Johnson zu einer Zahlung von 260 Millionen Dollar an eine Krebs-Patientin verurteilt. Die 49-jährige Klägerin Kyung Lee aus Oregon erkrankte an einem Mesotheliom, einem seltenen und tödlichen Weichteiltumor, der mit Asbest in Verbindung gebracht wird. Lee argumentiert, dass sie durch das Einatmen von Babypuder und die Nutzung von Deodorants des Unternehmens erkrankt sei.
Hintergrund der Klage
Kyung Lee und ihre Familie haben jahrelang das Babypuder von Johnson & Johnson verwendet, ohne zu wissen, dass es potenziell gefährliche Inhaltsstoffe enthalten könnte. „Kyung und ihre Familie haben jahrelang das Babypuder von Johnson & Johnson verwendet, ohne zu ahnen, dass es zu einer lebensbedrohlichen Krankheit führen könnte“, erklärte Ben Adams, der Anwalt der Klägerin.
Die Jury in Portland sah es als erwiesen an, dass Johnson & Johnson Asbest in ihrem Babypuder festgestellt hatte, das Produkt jedoch nicht sofort vom Markt genommen wurde. Diese Entscheidung des Unternehmens habe maßgeblich zur Erkrankung von Lee beigetragen.
Schwere Vorwürfe gegen Johnson & Johnson
Die Geschworenen erhoben schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen. Sie argumentierten, dass Johnson & Johnson bewusst gehandelt habe und das Risiko für die Verbraucher in Kauf genommen habe. In ihrer Begründung führte die Jury aus, dass die Firma das Babypuder getestet und dabei Asbest gefunden habe, das Produkt aber weiterhin verkauft habe.
Höhe der Schadensersatzsumme
Kyung Lee und ihr Ehemann wurden insgesamt 60 Millionen Dollar (ca. 55 Millionen Euro) als Schadensersatz zugesprochen. Zusätzlich muss Johnson & Johnson weitere 200 Millionen Dollar (ca. 184 Millionen Euro) als Strafzahlung leisten. Diese hohe Summe soll sowohl den entstandenen Schaden kompensieren als auch als Abschreckung für zukünftiges Fehlverhalten dienen.
Mehr als 61.000 Klagen gegen Johnson & Johnson
Dieser Fall ist nicht der einzige seiner Art. Mehr als 61.000 Klagen wurden bereits gegen Johnson & Johnson wegen des mutmaßlich asbestverseuchten Babypuders eingereicht. Die Kläger argumentieren, dass das Unternehmen wissentlich Produkte verkauft habe, die gesundheitsschädliche Substanzen enthielten. Die Vielzahl der Klagen zeigt, wie weitreichend und ernst das Problem ist.
Folgen und Ausblick
Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für Johnson & Johnson haben. Nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich des Rufs des Unternehmens. Verbraucher weltweit könnten das Vertrauen in die Marke verlieren, was sich negativ auf die Verkaufszahlen auswirken könnte. Zudem steht das Unternehmen vor der Herausforderung, die weiteren Klagen zu bewältigen und mögliche Schadensersatzansprüche zu bedienen.
Für Kyung Lee und ihre Familie bedeutet das Urteil eine gewisse Erleichterung und eine finanzielle Absicherung in einer schwierigen Zeit. Doch es wirft auch ein Licht auf die Notwendigkeit strengerer Regulierungen und Kontrollen bei der Herstellung und dem Verkauf von Konsumgütern. Der Fall zeigt, dass Unternehmen in der Verantwortung stehen, ihre Produkte sicher und frei von schädlichen Substanzen zu halten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher zu gewährleisten.